Quali

 


TEILNAHME

 

Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Mittelschule haben die Möglichkeit, sich freiwillig einer besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses zu unterziehen (interne Prüflinge). Teilnehmende Schüler einer anderen Schulart müssen sich mindestens in der Jahrgangsstufe 9 befinden (externe Prüflinge).

Wird die ganze Prüfung oder Teile davon durch Krankheit versäumt, ist zeitnah eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Nachtermine setzen je nach versäumter Prüfung das Kultusministerium oder die Schule fest. Unentschuldigt versäumte Prüfungen werden mit Note 6 bewertet.

 

FÄCHER
 
   
FACH
 
FORM
AUFGABENERSTELLUNG
ARBEITSZEIT
 1 Deutsch schriftlich
(Diktat und  Textarbeit)
Staatsministerium 180 Min.
10 Min. (mdl.)
 2 Mathematik schriftlich Staatsministerium

100 Min.
10 Min. (mdl.)

 3

Englisch
oder
PCB
oder
GSE

schriftlich und mündlich

schriftl. (Stoff 9. Klasse)

schriftl. (Stoff 9. Klasse)

Staatsministerium / Schule

Schule

Schule

90 Min./15 Min.

60 Min.

60 Min.
 4

Projektprüfung
(→
AWT
(→ Te/Wi/So)

praktisch + Präsentation
Schule mehrtägig
 5 Religionslehre
oder
Ethik
oder
Sport
oder
Musik
oder
Kunsterziehung
oder
Informatik
oder
Buchführung
schriftlich

schriftlich

mündlich + praktisch

mündlich + praktisch

mündlich + praktisch

schriftlich + praktisch

schriftlich
Schule 50 Min.

50 Min.

10 Min. (mdl.)

30 Min.

150 Min.

120 Min.

60 Min.

BEWERTUNG

Der qualifizierende Hauptschulabschluss setzt sich für Schüler der Mittelschule (interne Prüflinge) zusammen aus
→  den Jahresfortgangsnoten (JF)
→  den Noten der besonderen Leistungsfeststellung (QA).

Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt: Gesamtnote = Gesamtpunkte : 18

Ein Schüler hat den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreicht, wenn er eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erreicht hat; dabei bleibt die 2. Stellle nach dem Komma unberücksichtigt.

Bei Nichterreichen der erforderlichen Gesamtbewertung (3,0) ist eine freiwillige mündliche Prüfung in Deutsch und/oder Mathematik möglich. Genügt die erste Prüfung bereits zur Erreichung der erforderlichen Gesamtnote, so fällt die zweite (ebenfalls gemeldete Prüfung) weg. Freiwillige mündliche Prüfungen, um beim schon erreichten qualifizierenden Hauptschulabschluss die Noten zu verbessern, sind nicht statthaft. Die Dauer der zusätzlichen mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik beträgt je 10 Minuten.

 

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